Beschreibung
Kurzbeschrieb
Im Wynental steht ein kleiner Bauernhof zum Verkauf! Dieses charmante Anwesen bietet nicht nur ein idyllisches Ambiente, sondern auch eine äusserts praktische Lage für den Alltag.
Inmitten hügeliger Felder gelegen, bietet dieser Ort optimale Bedingungen für die Haltung von Rindern, Pferden oder Kleinwiederkäuern. Der Bauernhof ist gut gepflegt und in einem Zustand, um Ihren landwirtschaftlichen Traum wahr werden zu lassen. Der ideale Ort also, um Ihrer Leidenschaft für Tierhaltung nachzugehen.
Sichern Sie sich diese Chance und starten Sie Ihr neues Leben an diesem idyllischen Ort.
Landwirtschaftsbetrieb
Zurzeit werden die Gebäude nicht landwirtschaftlich genutzt. Das Land wird von einem benachbarten Betrieb bis Ende 2024 gepachtet. Die Grundstücke unterliegen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), sie bilden jedoch kein landwirtschaftliches Gewerbe.
Landwirtschaftsland
Der Landwirtschaftsbetrieb umfasst rund 10.75 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche voll arrondiert sind und sich aus den folgenden Hanglagen zusammensetzen:
Klimazone B4, sehr günstige Futterbaulage
Gebäude
Der Brunnen ziert den Hofplatz und wird durch die eigene, leistungsstarke Quelle gespiesen.
Wohnhaus 1 (Grundmass ca. 11.5 x 8.2 m)
Das Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1934 und ist gut unterhalten und umfasst 5.5 Zimmer auf zwei Etagen sowie jede Menge Stauraum. Im Jahr 2013 wurde eine neue Wärmepumpe eingebaut. Von der Küche aus kann der Kachelhofen und die Herdplatten nach wie vor mit Holz angefeuert werden.
Das Haus ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen.
Wohnhaus 2 (Grundmass ca. 9.4 x 9.1 m)
Das Wohnhaus wurde im Jahr 1825 erbaut und ist zurzeit unbewohnt. Dieses Haus ist von baugeschichtlichem Wert und in seiner Substanz geschützt. Das Haus darf somit nicht abgebrochen werden (siehe auch Hinweise zu ges. Rahmenbedingungen). Die Wiederinbetriebnahme einer Wohnnutzung setzt eine umfassende Sanierung voraus.
Scheune (Grundmass ca. 31.2 x17.8 m, Anbau 18.3 m x 8.5 m)
Die grosszügige und massiv gebaute Scheune aus dem Jahr 1972 - mit Anbau aus dem Jahr 1991 - eignet sich perfekt für eine Tierhaltung im kleinen Ausmass und für andere landwirtschaftliche Zwecke. Die Scheune umfasst ein grosses Volumen an Lager- und Einstellmöglichkeiten. Die vorhandenen Leger aus der Anbindehaltung für Milchkühe sind nicht mehr tierschutzkonform.
Schopf (Grundmass ca. 17.9 x 6.1 m)
Der Schopf aus dem Jahr 1934 umfasst eine Werkstatt / Garage, Einstellfläche sowie Lagerraum auf dem Deckenboden.
Optionen
Auf Wunsch kann auch ein Waldgrundstück dazu erworben werden. Das Objekt wird allenfalls auch als Hobbyliegenschaft veräussert.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept.
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Raumplanung
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Nur falls die landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude wieder aufgenommen werden soll, kann von einer zonenkonformen Nutzung gesprochen werden (Art. 16a des Raumplanungsgesetzes RPG). Die Zonenkonformität wird im Detail in Art. 34 ff der Raumplanungsordnung (RPV) geregelt. Kurz zusammengefasst muss ein Landwirtschaftsbetrieb anerkannt werden (Art. 6 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung LBV), die langfristige Existenz des Betriebs sichergestellt sein und eine Gewinn- und Ertragsorientierung nachgewiesen werden.
Sollte eine zonenkonforme Nutzung nicht angestrebt werden, so wäre die voluminöse Scheune durchaus auch als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) geeignet.
Bei Bedarf bitte angefügte Merkblätter konsultieren:
Wohnhaus 1
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Denkmalpflege / Bauinventar
Wohnhaus 2
Aufgrund unserer Recherchen ist das Wohnhaus 2 nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
Gemäss Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde ist das Wohnhaus ein kommunales Substanzschutzobjekt: «Die im Bauzonen- und Kulturlandplan violett bezeichneten Gebäude sind von kulturhistorischem, baugeschichtlichem oder symbolischem Wert und in ihrer Substanz, d. h. in der Grundstruktur, der Fassadengestaltung, der inneren Raumordnung und in ihrer wertvollen historischen Oberfläche geschützt. Sie sind zu unterhalten und dürfen nicht abgebrochen werden. Innerhalb des Bestehenden dürfen sie aus- und umgebaut sowie zonenkonform umgenutzt werden, soweit dies mit dem Schutzziel vereinbar ist.»
Im Wynental steht ein kleiner Bauernhof zum Verkauf! Dieses charmante Anwesen bietet nicht nur ein idyllisches Ambiente, sondern auch eine äusserts praktische Lage für den Alltag.
Inmitten hügeliger Felder gelegen, bietet dieser Ort optimale Bedingungen für die Haltung von Rindern, Pferden oder Kleinwiederkäuern. Der Bauernhof ist gut gepflegt und in einem Zustand, um Ihren landwirtschaftlichen Traum wahr werden zu lassen. Der ideale Ort also, um Ihrer Leidenschaft für Tierhaltung nachzugehen.
Sichern Sie sich diese Chance und starten Sie Ihr neues Leben an diesem idyllischen Ort.
Landwirtschaftsbetrieb
Zurzeit werden die Gebäude nicht landwirtschaftlich genutzt. Das Land wird von einem benachbarten Betrieb bis Ende 2024 gepachtet. Die Grundstücke unterliegen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), sie bilden jedoch kein landwirtschaftliches Gewerbe.
Landwirtschaftsland
Der Landwirtschaftsbetrieb umfasst rund 10.75 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche voll arrondiert sind und sich aus den folgenden Hanglagen zusammensetzen:
- 480 Aren bis 18% Neigung (flach)
- 468 Aren 18 – 35 % Neigung
- 108 Aren 35 –50 % Neigung
- 19 Aren über 50 % Neigung
Klimazone B4, sehr günstige Futterbaulage
Gebäude
Der Brunnen ziert den Hofplatz und wird durch die eigene, leistungsstarke Quelle gespiesen.
Wohnhaus 1 (Grundmass ca. 11.5 x 8.2 m)
Das Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1934 und ist gut unterhalten und umfasst 5.5 Zimmer auf zwei Etagen sowie jede Menge Stauraum. Im Jahr 2013 wurde eine neue Wärmepumpe eingebaut. Von der Küche aus kann der Kachelhofen und die Herdplatten nach wie vor mit Holz angefeuert werden.
Das Haus ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen.
Wohnhaus 2 (Grundmass ca. 9.4 x 9.1 m)
Das Wohnhaus wurde im Jahr 1825 erbaut und ist zurzeit unbewohnt. Dieses Haus ist von baugeschichtlichem Wert und in seiner Substanz geschützt. Das Haus darf somit nicht abgebrochen werden (siehe auch Hinweise zu ges. Rahmenbedingungen). Die Wiederinbetriebnahme einer Wohnnutzung setzt eine umfassende Sanierung voraus.
Scheune (Grundmass ca. 31.2 x17.8 m, Anbau 18.3 m x 8.5 m)
Die grosszügige und massiv gebaute Scheune aus dem Jahr 1972 - mit Anbau aus dem Jahr 1991 - eignet sich perfekt für eine Tierhaltung im kleinen Ausmass und für andere landwirtschaftliche Zwecke. Die Scheune umfasst ein grosses Volumen an Lager- und Einstellmöglichkeiten. Die vorhandenen Leger aus der Anbindehaltung für Milchkühe sind nicht mehr tierschutzkonform.
Schopf (Grundmass ca. 17.9 x 6.1 m)
Der Schopf aus dem Jahr 1934 umfasst eine Werkstatt / Garage, Einstellfläche sowie Lagerraum auf dem Deckenboden.
Optionen
Auf Wunsch kann auch ein Waldgrundstück dazu erworben werden. Das Objekt wird allenfalls auch als Hobbyliegenschaft veräussert.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
- Die Käuferschaft muss das Grundstück selbst bewirtschaften (= Selbstbewirtschaftung)
- Der Preis darf nicht übersetzt sein (bereits geprüft durch Verkäuferschaft)
- Das Grundstück liegt im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (nur falls die Käuferschaft bereits einen Landwirtschaftsbetrieb führt)
An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept.
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Raumplanung
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Nur falls die landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude wieder aufgenommen werden soll, kann von einer zonenkonformen Nutzung gesprochen werden (Art. 16a des Raumplanungsgesetzes RPG). Die Zonenkonformität wird im Detail in Art. 34 ff der Raumplanungsordnung (RPV) geregelt. Kurz zusammengefasst muss ein Landwirtschaftsbetrieb anerkannt werden (Art. 6 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung LBV), die langfristige Existenz des Betriebs sichergestellt sein und eine Gewinn- und Ertragsorientierung nachgewiesen werden.
Sollte eine zonenkonforme Nutzung nicht angestrebt werden, so wäre die voluminöse Scheune durchaus auch als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) geeignet.
Bei Bedarf bitte angefügte Merkblätter konsultieren:
- Landwirtschaftliche Ökonomiebauten (16a RPG)
- Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen (24a RPG)
- Hobbymässige Pferde- und Tierhaltung (24e RPG)
Wohnhaus 1
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Denkmalpflege / Bauinventar
Wohnhaus 2
Aufgrund unserer Recherchen ist das Wohnhaus 2 nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
Gemäss Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde ist das Wohnhaus ein kommunales Substanzschutzobjekt: «Die im Bauzonen- und Kulturlandplan violett bezeichneten Gebäude sind von kulturhistorischem, baugeschichtlichem oder symbolischem Wert und in ihrer Substanz, d. h. in der Grundstruktur, der Fassadengestaltung, der inneren Raumordnung und in ihrer wertvollen historischen Oberfläche geschützt. Sie sind zu unterhalten und dürfen nicht abgebrochen werden. Innerhalb des Bestehenden dürfen sie aus- und umgebaut sowie zonenkonform umgenutzt werden, soweit dies mit dem Schutzziel vereinbar ist.»
Lage
Die Liegenschaft liegt im Grünen an einer ruhig Lage aber doch sehr zentral und nahe des Dorfes. Das Dorfzentrum ist problemlos zu Fuss erreichbar.
Eigenschaften
Umgebung
- Ländlich
- Geschäfte
- Einkaufsmöglichkeiten
- Restaurant(s)
- Bahnhof
- Bushaltestelle
- Kinderfreundlich
- Kindergarten
- Primarschule
Aussicht
- Ländlich
- Garten
- Wald
Stil
- Rustikal
Distanzen
Bahnhof
828 m
14'
14'
3'
Primarschule
1.12 km
22'
22'
4'
Sekundarschule
985 m
16'
16'
3'
Geschäfte
919 m
15'
15'
3'
Restaurants
827 m
11'
11'
2'